Krankenkasse und Gesundheitsrisiko
Wichtige Bausteine unseres Gesundheitssystems und der Sozialversicherung sind die Krankenkassen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Errungenschaft des sozialversicherungsrechtlichen Solidarsystems haben wir Otto von Bismark zu verdanken, der 1883 die gesetzliche Krankenversicherung einführte. Das Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland hat sich seit seiner Einführung bewährt und ist durch Reformen stetig den neuen Anforderungen im Sozialsystem angepasst worden. Die Krankenkasse ist in Form einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder eine juristischen Person des privaten oder öffentlichen RechtsTräger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und hat die Aufgabe dem Versicherten die Kosten, die im Falle einer Erkrankung entstehen voll oder teilweise zu ersetzen. Es werden durch die Krankenkassen keine Erwerbszwecke verfolgt. Auch für die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls oder bei Mutterschaft tritt die Krankenkasse für die entstandenen Kosten ein. Wenn zur Wiederherstellung der Gesundheit therapeutische Maßnahmen erforderlich sind, erstattet die Krankenkasse ebenfalls die Kosten. Wer sich näher über die Aufgaben und Leistungen der Krankenkasse informieren möchte, kann hier wertvolle Informationen erhalten. Die GKV ist in Deutschland durch eine Vielzahl von einzelnen Krankenkassen gekennzeichnet.
Allgemeine Krankenversicherungspflicht
Die Behandlung von Krankheiten kann teuer sein, daher wird durch die Krankenkasse Primärprävention im Gesundheitsbereich gefördert, um das Eintreten einer Krankheit und die Wiederkehr von gesundheitlichen Beschwerden möglichst zu verhindern. Die Krankenkasse vermindert somit das Gesundheitsrisiko der Versicherten. Bei der Krankenversicherung wird zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) unterschieden. Privat versichern kann sich nur derjenige, der mit seinem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und Beamte mit Beihilfeanspruch sowie Selbstständige und Freiberufler, die keine Möglichkeit auf eine freiwillige Krankenversicherung haben. Der Anteil der Privatversicherten liegt in der BRD derzeit bei 13%, die Anzahl der gesetzlich Versicherten dagegen bei 87 %. Der allgemeine Beitragssatz zur GKV beträgt zurzeit 15,5%. Davon trägt der Arbeitnehmer 8,2% und der Arbeitgeber 7,3% vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Die Beiträge zur Privatversicherung können für den Versicherten je nach Versicherung und Vertragsbedingungen unter Umständen günstiger ausfallen, da der Versicherte selbst wählen kann, welche Leistungen versichert werden und einen bestimmten Selbstbehalt vereinbaren kann. Seit dem 01.04.2007 wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) in der BRD für Personen, die nicht anderweitig abgesichert sind und zuletzt weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren, die Versicherungspflicht eingeführt. Nicht der Versicherungspflicht unterliegen Selbstständige oder Personen die aus anderen Gründen gemäß §6 SGB versicherungsfrei sind.
Primärprävention im Gesundheitsbereich und Beitragsschuldengesetz
Die Anzahl der Bürger, die sich keine Krankenversicherung leisten können oder nicht leisten wollen, nimmt in der BRD ständig zu. Für 2007 wurde die Zahl bereits auf 400.000 (nicht versicherte Selbstständige nicht erfasst) Bürger geschätzt. Die Tendenz ist steigend. Der Grund für diesen Trend sind Sparmaßnahmen mit Verzicht auf die Krankenversicherung aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Selbstständige, die trotz Versicherung ihren Beitragszahlen nicht nachkommen, geraten irgendwann in Schwierigkeiten. Die Krankenkassen werden ausstehende Beträge, die oft in die Tausende gehen, nachfordern und der Arzt wird den Patienten bei gesundheitlichen Problemen nur privat behandeln und auch privat abrechen . Hierdurch entsteht ein Gesundheitsrisiko, denn die Primärprävention der Krankenkassen greift in diesem Falle nicht mehr. In vielen Fällen geht auch die Rechnung der gutverdienenden Selbstständigen und Freiberufler nicht mehr auf. Diese absichtlich nicht versicherte Gruppe trägt ihr Krankheitsrisiko selbst und spart sich die Kosten für die Verwaltung und die Umverteilungskomponenten der Krankenkassen. Im Falle von wirtschaftlichen Schwierigkeiten haben diese Personen auch aus bereits genannten Gründen ein Gesundheitsrisiko. Viele Versicherte haben in den letzten Jahren durch nicht gezahlte Beiträge hohe Schuldenberge aufgetürmt. Das Beitragsschuldengesetz ermöglichte den Erlass der Schulden bis 31.12.2013, d.h. dem Beitragszahler der zwischen August 2013 und Ende des Jahres (31.12.2013) seiner Versicherungspflicht nachkam, wurden rückwirkenden die Schulden erlassen. Viele Betroffene scheuen diesen Schritt, denn durch die rückwirkenden Beiträge verschulden sich Menschen ohne Krankenversicherung bereits bei Eintritt in die Versicherung.
Bildquelle: © Depositphotos.com / belchonock
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